Was macht der SER?

Der Schulelternrat bietet der Elternschaft die Möglichkeit zur Erörterung aller schulischen Fragen sowie die Gelegenheit zu Aussprache, Nachfragen und Mitsprache.

Gegenstand der Beratungen sind nicht nur Angelegenheiten, die den Unterricht berühren. Die Elternvertreter können sich darüber hinaus mit allen Fragen befassen, welche die eigene Schule, etwa ihre Lehrerversorgung, ihre räumliche Situation oder ihre Ausstattung betreffen. Zulässig ist auch die Behandlung allgemeiner schulpolitischer Fragen.

In bestimmten Fällen wird bei Entscheidungen der Schule ausdrücklich eine Zustimmung des Schulelternrats verlangt, beispielsweise bei der Einführung von Schulbüchern, bei der Staffelung der Unterrichtszeiten, beim Verkauf von Essen und Getränken in der Schule. Dagegen dürfen die privaten Angelegenheiten der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler nicht behandelt werden.


Wer sitzt im SER?

Die für zwei Jahre gewählten Elternvertreter jeder Klasse bilden den Schulelternrat. Dieser wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte drei Vorsitzende. Der Schulelternrat der Grundschule an der Beethovenstraße tagt in der Regel viermal im Schuljahr. Zu den Sitzungen ist auch die Schulleitung überwiegend anwesend. Manchmal werden Gäste eingeladen, die zu bestimmten Sachverhalten Bericht erstatten. In einer Schulelternratsitzung werden Informationen der Schulleitung zu aktuellen Themen gegeben, anstehende Projekte geplant, Anliegen und Fragen der Eltern zu schulischen Angelegenheiten vorgebracht und über gemeinsame Lösungen beraten sowie Vertreter zu diversen schulischen Gremien (Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz, Schulvorstand etc.) gewählt.